Kündigung durch Vermieter

Was kann ich als Vermieter bei der Kündigung eines Mietvertrages falsch machen?

Folgende Fehler können auftreten:

  • Sie könn­ten gesetz­li­che Fris­ten miss­ach­ten oder eine recht­zei­ti­ge Zustel­lung ver­säu­men.
  • Sie könn­ten die Bedin­gung der Schrift­form über­se­hen.
  • Sie könn­ten die Adres­se des Miet­ob­jekts ver­ges­sen.
  • Sie könn­ten Feh­ler bei der Adres­sie­rung machen, z.B. alle Mie­ter benach­rich­ti­gen.
  • Sie könn­ten Kün­di­gungs­grün­de nicht aus­rei­chend dar­le­gen oder bewei­sen.
  • Sie könn­ten eine Eigen­be­darfs­an­kün­di­gung nicht aus­rei­chend und ver­ständ­lich begrün­den.
  • Sie könn­ten etwai­ge vor einer Kün­di­gung erfor­der­li­che Abmah­nun­gen ver­ges­sen haben.

Aus welchen Gründen kann ich Mietern fristlos kündigen?

Fristlose Kündigungen dienen dazu, ein Mietverhältnis aus dringenden Gründen vorzeitig zu beenden, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter nicht mehr zumutbar ist.
Beispiele dafür, wann dies der Fall sein kann, sind:

  • Es liegt eine erheb­li­che Stö­rung des Haus­frie­dens sei­tens des Mie­ters vor.
  • Der Mie­ter hat das Miet­ob­jekt ver­trags­wid­rig genutzt, z.B. ver­trags­wid­ri­ge Unter­ver­mie­tung oder ver­trags­wid­ri­ge gewerbs­mä­ßi­ge Nut­zung.
  • Es liegt ein Zah­lungs­rück­stand von mehr als einer Monats­mie­te in zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Mona­ten vor.
  • Es liegt ein Zah­lungs­rück­stand von ins­ge­samt mehr als zwei Monats­mie­ten vor.

Bei bestimmten Kündigungen (vgl. § 543 Abs. 3 BGB) kann eine vorherige schriftliche Abmahnung erforderlich sein. In diesen Fällen (z.B. bei Störung des Hausfriedens durch den Mieter oder bei unpünktlicher Mietzahlung) muss der Mieter grundsätzlich vorher schriftlich abgemahnt werden, und zwar unverzüglich nach Auftreten des Mangels oder Fehlverhaltens und unter ausführlicher Darlegung der Gründe. Außerdem muss in der Abmahnung darauf hingewiesen werden, dass im Falle der Nichtbeachtung und im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung erfolgt bzw. das Mietverhältnis fristlos gekündigt wird, wenn ein bestimmtes Fehlverhalten nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist abgestellt wird. Kündigungen wegen Zahlungsverzuges sind grundsätzlich ohne Abmahnung möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen vorliegen. In diesem Fall sollte stets geprüft werden, ob neben einer fristlosen Kündigung auch hilfsweise eine ordentliche Kündigung wegen erheblicher Pflichtverletzung ausgesprochen werden kann. Eine Heilung durch Nachzahlung der Miete scheidet dann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ggf. aus.

Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung der Kündigung?

Wollen Sie auf Nummer sicher gehen oder haben Sie keine Zeit, sich selbst um die Kündigung zu kümmern? Vor einer Abmahnung oder Kündigung sollte der Sachverhalt immer sorgfältig geprüft werden. Das schafft Rechtssicherheit und minimiert das Prozessrisiko. Leider werden im Vorfeld immer wieder Fehler gemacht, die ein Anwalt vermeiden kann. Gerne helfe ich Ihnen dabei. Senden Sie mir Ihre Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie im Kündigungsverfahren unterstützen.