Leistungen

Rechtsvertretung für Mieter und Vermieter

Täglich kläre ich für meine Mandanten die unterschiedlichsten mietrechtlichen Fragen und Streitigkeiten. Als Fachanwalt für Mietrecht sind die vielfältigen Fragen dieses Rechtsgebietes mein tägliches Geschäft. Auch Ihr Problem ist bei mir in guten Händen und profitiert von meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet.

Ihren Mietvertrag prüfen

Die Überprüfung von Mietverträgen ist immer dann sinnvoll, wenn es zu Streitigkeiten kommt, da so unwirksame oder missverständlich formulierte Klauseln aufgedeckt und entkräftet werden können. Dies gilt insbesondere auch für Verträge, die erst noch abgeschlossen werden sollen. Aber auch die generelle präventive Überprüfung von Mietverträgen kann sehr sinnvoll sein, z.B. wenn anstehende Veränderungen oder Planungen durch bestehende Mietverträge behindert werden könnten, z.B. vorzeitige Kündigungen oder bauliche Maßnahmen.

Kündigungen von Mietverträgen und Räumungsklagen

Dank des gesetzlichen Mieterschutzes können Mietverträge über Wohnobjekte nicht ohne weiteres gekündigt werden. Das ist gut für den Mieter, denn er kann nicht einfach aus der Wohnung gedrängt werden. Für den Vermieter wird es jedoch schwieriger, sich von einem säumigen oder nachhaltig störenden Mieter zu trennen. Ich unterstütze Sie sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite bei der rechtlich einwandfreien Beendigung von Mietverhältnissen.

Forderungen oder Schadensersatzansprüche

Ein häufiges Ärgernis in Mietverhältnissen sind Mietrückstände. Aber auch strittige Betriebskostenabrechnungen oder Schadenersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses sind häufig Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Hier helfe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Mietrecht zu Ihrem Recht.

Meine Leistungen im Mietrecht

  • Bera­tung und Ver­tre­tung im Wohn­raum- und Gewer­be­miet­recht
  • Gestal­tung und Prü­fung von Wohn­raum­miet­ver­trä­gen und Gewer­be­miet­ver­trä­gen
  • Bera­tung und anwalt­li­che Ver­tre­tung bei Miet­erhö­hung, Miet­min­de­rung, Kau­ti­on, Kün­di­gung und Räu­mungs­kla­ge
  • Min­de­rung und Zurück­be­hal­tung der Mie­te wegen Miet­män­geln (z.B. Feuch­tig­keit und/​oder Schim­mel)
  • Durch­set­zung oder Abwehr von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen
  • Hil­fe und Durch­set­zung von Kün­di­gun­gen oder Räu­mungs­an­sprü­chen
  • Kon­trol­le von Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen
  • unbe­rech­tig­te For­de­run­gen vom Ver­mie­ter bei Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und der End­re­no­vie­rung